GENERAL TERMS AND CONDITIONS


for personnel placement on a success basis

I. SCOPE OF APPLICATION

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der indivHR GmbH und dem Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich vorab getroffen wurden. Diese AGB beziehen sich auf die Vermittlung von MitarbeiterInnen auf Erfolgsbasis.
  2. Conflicting, deviating or supplementary general terms and conditions shall not become part of the contract, even if we are aware of them, unless their validity is expressly agreed to in writing in advance.
  3. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit indivHR GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
  4. Im Falle eines Rechtsstreits wird für die indivHR GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.


II. BROKERAGE FEE

  1. Der Kunde erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der indivHR GmbH an.
  2. Der Anspruch der indivHR GmbH auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird, Rechnungslegung erfolgt am Tag des Arbeitsantritts des vermittelten Kandidaten.
  3. The fee for the successful placement of an employee is 20% of the gross annual target salary (annual basic salary plus contractually agreed annual target bonus) of the placed candidate, but at least 12,000 euros (plus VAT).
  4. The statutory value added tax is shown separately.

III. WARRANTY AND COMPENSATION FOR DAMAGES

  1. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von indivHR GmbH auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von indivHR GmbH präsentierten Kandidaten trifft der Kunde.
  2. Die von indivHR GmbH erbrachten Leistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der/des Bewerbers/in durch den Auftraggeber. indivHR GmbH übernimmt keine Gewähr und Haftung für die vom Auftraggeber getroffene Personalwahl. Für die von den Bewerbern gegenüber indivHR GmbH gemachten Aussagen und Angaben und dafür, dass die Bewerber vollinhaltlich zur Ausführung der Arbeiten, welche ihnen durch das Vertragsverhältnis anvertraut werden, fähig sind, übernimmt indivHR GmbH keine Gewähr oder Haftung.
  3. indivHR GmbH haftet bei der Erbringung ihrer Leistungen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den Betrag der Auftragssumme beschränkt ist. Die Anwendung des § 1298 ABGB wird abbedungen. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet indivHR GmbH nicht.
  4. indivHR GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ bzw. Verknüpfungen der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist indivHR GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von indivHR GmbH nicht zu eigenen Inhalten gemacht. indivHR GmbH verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.

IV. APPLICANT PROTECTION

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch indivHR GmbH übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch indivHR GmbH präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, indivHR GmbH vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch indivHR GmbH präsentierten Bewerber, für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte, zu einem späteren Zeitpunkt umgehend zu verständigen. Bei einer Einstellung innerhalb von 12 Monaten ab Vorstellung des Kandidaten ist das Vermittlungshonorar sofort fällig.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüberhinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von indivHR GmbH bleiben unberührt. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von indivHR GmbH präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Verdienstlichkeit von indivHR GmbH für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an indivHR GmbH erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen.

V. DATA PROTECTION

indivHR GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit kunden- und kandidatenspezifischen Informationen ist darüber hinaus für uns selbstverständlich. Der Kunde bzw. Auftraggeber ist für den Datenschutz der von uns übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO selbst verantwortlich.

VI GARANTIE

  1. indivHR GmbH wirbt in seinen Angeboten, die Personalsuche wieder aufzunehmen, sofern das mit dem ausgewählten Bewerber abgeschlossene Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Arbeitsbeginn aus welchem Grunde immer endet. Sofern innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auflösung des Dienstverhältnisses kein dem Stellenprofil entsprechender Bewerber präsentiert werden kann, werden 50 % des Honorars rückerstattet. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Kunde indivHR GmbH unverzüglich zu informieren, andernfalls erlischt die Garantie.
  2. Für diese erneute Personalsuche stellt indivHR GmbH kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung, anfallende Barauslagen, insbesondere Inseratkosten und sonstige direkte Kosten, sind nicht Teil der Garantiezusage sondern werden durch den Kunden nach Absprache getragen.
  3. If a change is made to the job profile underlying the advertised position in the course of a replacement - even within the guarantee period - this is a new order and is not covered by the aforementioned guarantee. In the event that a position is filled by the customer himself, no placement fee will be refunded - even within the guarantee period.
  4. Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch indivHR GmbH nur einmal getragen. Die Garantieleistung gilt somit für eine Nachbesetzung pro Suchauftrag.

VII. DIRECT COSTS

  1. If direct costs are incurred in the search for personnel, in particular advertising costs, these are not included in the agreed placement fee and will be agreed separately with the client.
  2. indivHR GmbH verwendet sich dafür, Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen bei indivHR GmbH und/oder dem Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von indivHR GmbH entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.

VIII. PAYMENT OBJECTIVE

  1. Von indivHR GmbH gelegte Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  2. If the term of payment is exceeded, statutory default interest (entrepreneur interest) shall be charged in accordance with § 1333 (2) ABGB.
  3. Sämtliche von indivHR GmbH genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

IX. GENERAL AGREEMENTS

  1. Möglichkeit für Projektabbruch: Die Personalsuche kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten indivHR GmbH abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall werden nur vereinbarte, direkte Kosten für die Inserate zur Verrechnung fällig.

X. OTHER

  1. Grundlage für die Leistungserbringung von indivHR GmbH ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Should individual provisions of the contract with the customer, including these General Terms and Conditions, be or become invalid in whole or in part, this shall not affect the validity of the remaining provisions. The wholly or partially invalid provision shall be replaced by a provision whose economic success comes as close as possible to that of the invalid provision.

05.01.2025
indivHR GmbH, Wien