ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


für Personalvermittlung auf Erfolgsbasis

I. GELTUNGSBEREICH

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der indivHR GmbH und dem Kunden, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich vorab getroffen wurden. Diese AGB beziehen sich auf die Vermittlung von MitarbeiterInnen auf Erfolgsbasis.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnis derselben nicht Vertragsbestandteil, ausgenommen ihrer Geltung wird vorab ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit indivHR GmbH abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher nicht zwingender Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anzuwenden.
  4. Im Falle eines Rechtsstreits wird für die indivHR GmbH die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.


II. VERMITTLUNGSHONORAR

  1. Der Kunde erkennt bei Vermittlungsaufträgen die ursächliche Such- und Vermittlungstätigkeit der indivHR GmbH an.
  2. Der Anspruch der indivHR GmbH auf ein Vermittlungshonorar wird, soweit die Parteien nichts Anderes vereinbart haben, durch Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen dem Bewerber und dem Kunden begründet bzw. durch den Arbeitsantritt, falls der schriftliche Vertrag erst danach geschlossen wird, Rechnungslegung erfolgt am Tag des Arbeitsantritts des vermittelten Kandidaten.
  3. Das Honorar für die erfolgreiche Vermittlung eines Mitarbeiters beträgt 20% vom Brutto Jahreszielgehalt (Jahresgrundgehalt zzgl. vertraglich vereinbarter Jahreszielbonus) des vermittelten Kandidaten, mindestens jedoch 12.000 Euro (zzgl. MwSt.).
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

III. GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ

  1. Die Vorauswahl der Bewerber, welche dem Kunden präsentiert werden, wird von indivHR GmbH auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ausschließlich der Kunde haftet, sowie auf Basis der vom Bewerber zur Verfügung gestellten Informationen getroffen. Die Auswahl des Bewerbers aus den von indivHR GmbH präsentierten Kandidaten trifft der Kunde.
  2. Die von indivHR GmbH erbrachten Leistungen ersetzen in keinem Fall die eingehende Prüfung der/des Bewerbers/in durch den Auftraggeber. indivHR GmbH übernimmt keine Gewähr und Haftung für die vom Auftraggeber getroffene Personalwahl. Für die von den Bewerbern gegenüber indivHR GmbH gemachten Aussagen und Angaben und dafür, dass die Bewerber vollinhaltlich zur Ausführung der Arbeiten, welche ihnen durch das Vertragsverhältnis anvertraut werden, fähig sind, übernimmt indivHR GmbH keine Gewähr oder Haftung.
  3. indivHR GmbH haftet bei der Erbringung ihrer Leistungen nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, wobei die Haftung bei grober Fahrlässigkeit auf den Betrag der Auftragssumme beschränkt ist. Die Anwendung des § 1298 ABGB wird abbedungen. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden haftet indivHR GmbH nicht.
  4. indivHR GmbH haftet nur für eigene Inhalte auf seiner Website. Soweit dort mit „Links“ bzw. Verknüpfungen der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist indivHR GmbH für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Die fremden Inhalte werden von indivHR GmbH nicht zu eigenen Inhalten gemacht. indivHR GmbH verpflichtet sich, bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten die „Verlinkung“ zu diesen Seiten unverzüglich aufzuheben.

IV. BEWERBERSCHUTZ

Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Informationen über bzw. Daten betreffend Bewerber, die ihm durch indivHR GmbH übermittelt bzw. sonst wie bekannt gemacht werden, geheim zu halten und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde verpflichtet sich weiters, Bewerber, die durch indivHR GmbH präsentiert werden, nicht an Dritte weiterzuleiten bzw. sonst zu einer Kontaktherstellung zwischen diesen Bewerbern und Dritten beizutragen. Der Kunde verpflichtet sich weiters, indivHR GmbH vom Abschluss eines Vertrages mit einem durch indivHR GmbH präsentierten Bewerber, für welchen sich der Kunde ursprünglich nicht entschieden hatte, zu einem späteren Zeitpunkt umgehend zu verständigen. Bei einer Einstellung innerhalb von 12 Monaten ab Vorstellung des Kandidaten ist das Vermittlungshonorar sofort fällig.

Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 15.000,00 pro Verstoß vereinbart, darüberhinausgehende schadenersatzrechtliche und vertragliche Ansprüche von indivHR GmbH bleiben unberührt. Für den Fall eines Vertragsabschlusses zwischen Kunden und einem von indivHR GmbH präsentierten Bewerber innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr ab Präsentation bzw. Bekanntgabe der Daten des Bewerbers an den Kunden anerkennt der Kunde ausdrücklich die Verdienstlichkeit von indivHR GmbH für den erfolgten Vertragsabschluss, und zwar insbesondere auch dann, wenn der Kunde den Bewerber im Rahmen des an indivHR GmbH erteilten Auftrages abgelehnt hat und ihm dieser Bewerber später durch Dritte erneut vermittelt wird oder der Kontakt zwischen Kunden und Bewerber selbst oder auf welche Weise immer durch Dritte hergestellt wird. Dieses Anerkenntnis gilt auch für Vertragsabschlüsse des Bewerbers mit im wirtschaftlichen Einflussbereich des Kunden stehenden Unternehmen.

V. DATENSCHUTZ

indivHR GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller relevanten Punkte der DSGVO. Größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit kunden- und kandidatenspezifischen Informationen ist darüber hinaus für uns selbstverständlich. Der Kunde bzw. Auftraggeber ist für den Datenschutz der von uns übermittelten personenbezogenen Daten und die entsprechende Einhaltung aller relevanten Bestimmungen der DSGVO selbst verantwortlich.

VI. GARANTIE

  1. indivHR GmbH wirbt in seinen Angeboten, die Personalsuche wieder aufzunehmen, sofern das mit dem ausgewählten Bewerber abgeschlossene Dienstverhältnis innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Arbeitsbeginn aus welchem Grunde immer endet. Sofern innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Auflösung des Dienstverhältnisses kein dem Stellenprofil entsprechender Bewerber präsentiert werden kann, werden 50 % des Honorars rückerstattet. Über die Beendigung des Dienstverhältnisses hat der Kunde indivHR GmbH unverzüglich zu informieren, andernfalls erlischt die Garantie.
  2. Für diese erneute Personalsuche stellt indivHR GmbH kein gesondertes Vermittlungshonorar in Rechnung, anfallende Barauslagen, insbesondere Inseratkosten und sonstige direkte Kosten, sind nicht Teil der Garantiezusage sondern werden durch den Kunden nach Absprache getragen.
  3. Sofern es im Zuge einer Nachbesetzung – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – zu einer Änderung des der ausgeschriebenen Stelle zugrunde liegenden Stellenprofils kommt, handelt es sich um einen neuen Auftrag und fällt dieser nicht unter die genannte Garantiezusage. Im Falle der Nachbesetzung einer Position durch den Kunden selbst wird – auch innerhalb des Garantiezeitraumes – kein Vermittlungshonorar rückerstattet.
  4. Eine kostenlose Personalsuche aufgrund einer Garantieverpflichtung wird durch indivHR GmbH nur einmal getragen. Die Garantieleistung gilt somit für eine Nachbesetzung pro Suchauftrag.

VII. DIREKTE KOSTEN

  1. Sollten bei der Personalsuche direkte Kosten entstehen, insbesondere Inseratkosten, sind diese im vereinbarten Vermittlungshonorar nicht enthalten und werden mit dem Kunden gesondert vereinbart.
  2. indivHR GmbH verwendet sich dafür, Reisekostenforderungen von Bewerbern, die zu persönlichen Gesprächen bei indivHR GmbH und/oder dem Kunden eingeladen werden, nach Möglichkeit abzuwehren. Sollte dennoch eine Verpflichtung von indivHR GmbH entstehen, Kosten der Anreise zum Bewerbungsgespräch zu bezahlen, trägt diese Kosten der Kunde.

VIII. ZAHLUNGSZIEL

  1. Von indivHR GmbH gelegte Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Bei Überschreiten des Zahlungszieles werden gesetzliche Verzugszinsen (Unternehmerzinsen) gemäß § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet.
  3. Sämtliche von indivHR GmbH genannten Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

IX. ALLGEMEINE VEREINBARUNGEN

  1. Möglichkeit für Projektabbruch: Die Personalsuche kann fünf Monate nach Auftragserteilung von Seiten indivHR GmbH abgebrochen werden, wenn bis dahin Kandidaten präsentiert wurden, aber noch kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. In diesem Fall werden nur vereinbarte, direkte Kosten für die Inserate zur Verrechnung fällig.

X. SONSTIGES

  1. Grundlage für die Leistungserbringung von indivHR GmbH ist zunächst sein Angebot. Ansonsten gelten jedenfalls diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

05.01.2025
indivHR GmbH, Wien